Krypto-Steuern in Deutschland: Was gilt für Bitcoin und andere Kryptowerte?
Schneller Überblick
Verkaufst du Kryptowerte aus deinem Privatvermögen nach mehr als einem Jahr, ist der Gewinn in Deutschland steuerfrei. Verkaufst du früher, bleibt er steuerfrei, solange dein Gewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften im Jahr zusammen unter 1.000 € liegt. Darüber zahlst du deinen persönlichen Steuersatz auf den ganzen Gewinn.
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Inhalt
Die Regeln auf einen Blick
| Vorgang | Was steuerlich gilt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Verkauf nach mehr als einem Jahr | steuerfrei | § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG |
| Verkauf innerhalb eines Jahres | persönlicher Steuersatz, wenn der Gesamtgewinn des Jahres 1.000 € erreicht | § 23 EStG |
| Tausch Kryptowert gegen Kryptowert | wie ein Verkauf, die Haltefrist beginnt neu | BMF-Schreiben Rn. 54, 55 |
| Bezahlen mit Krypto | wie ein Verkauf | BMF-Schreiben Rn. 54 |
| Kauf gegen Euro | keine Einkommensteuer | – |
| Staking und Lending (privat) | sonstige Einkünfte, Freigrenze unter 256 € im Jahr | § 22 Nr. 3 EStG, Rn. 48, 65 |
| Mining | je nach Umfang privat oder gewerblich | Rn. 34 bis 39, 45 |
| Airdrop gegen eine Leistung | sonstige Einkünfte | Rn. 70, 71 |
| Airdrop ohne Gegenleistung | Schenkungsteuer kommt in Frage | Rn. 74 |
| Futures und andere Termingeschäfte | in der Regel Kapitalvermögen, je nach Produkt | § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG |
Rn. steht für die Randnummer im BMF-Schreiben vom 06.03.2025. Darin legt das Bundesfinanzministerium fest, wie die Finanzämter die Regeln anwenden.
Warum Krypto-Gewinne überhaupt steuerpflichtig sind
Kryptowerte gelten im deutschen Steuerrecht als „andere Wirtschaftsgüter“. Verkaufst du sie aus dem Privatvermögen, ist das ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Der Bundesfinanzhof hat das 2023 bestätigt (IX R 3/22).
Besteuert wird der Gewinn mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz, dazu kommen gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer von 25% gilt nach geltendem Recht nur für Einkünfte aus Kapitalvermögen, also zum Beispiel für Aktien und Zinsen.
Ein Jahr Haltefrist
Maßgeblich ist die Zeit zwischen Anschaffung und Veräußerung. Liegt mehr als ein Jahr dazwischen, ist der Gewinn nicht steuerbar, egal wie hoch er ist.
Zwei Punkte werden oft übersehen:
- Der Tausch startet die Frist neu. Tauschst du Bitcoin gegen Ethereum, beginnt für die Ethereum die Haltefrist von vorn (Rn. 55).
- Staking und Lending verlängern die Frist nicht. Das Gesetz kennt zwar eine Verlängerung auf zehn Jahre, das Bundesfinanzministerium wendet sie bei Kryptowährungen wie Bitcoin und Ether aber nicht an (Rn. 63).
Die Freigrenze von 1.000 €
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr zusammen weniger als 1.000 € betragen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Bis zum Steuerjahr 2023 lag die Grenze bei 600 € (Rn. 53).
Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag:
| Gesamtgewinn im Jahr | Steuerpflichtig |
|---|---|
| 999 € | 0 € |
| 1.000 € | 1.000 € |
| 2.500 € | 2.500 € |
Zum Gesamtgewinn zählen alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres abzüglich der Verluste, also auch andere als Kryptowerte. Bei Ehepaaren stehen die Gewinne in der Anlage SO für jede Person getrennt.
So rechnest du den Gewinn aus
Dein Gewinn ist der Erlös minus Anschaffungskosten. Gebühren beim Kauf erhöhen die Anschaffungskosten, Gebühren beim Verkauf mindern den Gewinn (Rn. 59).
Ein vereinfachtes Beispiel mit einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 35%, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer:
| Schritt | Wert |
|---|---|
| März 2026: Kauf 0,1 BTC | 5.000 € |
| November 2026: Verkauf 0,1 BTC | 7.000 € |
| Gewinn, Haltedauer unter einem Jahr | 2.000 € |
| Freigrenze erreicht? | ja, ab 1.000 € zählt der ganze Gewinn |
| Einkommensteuer bei 35% | 700 € |
Hättest du dieselben Coins erst im April 2027 verkauft, wäre nach geltendem Recht keine Steuer angefallen.
Welche Coins gelten als verkauft?
Hast du denselben Coin mehrmals gekauft, muss feststehen, welche Einheiten du verkaufst. Vorrang hat die Einzelzuordnung, wenn du sie nachweisen kannst. Sonst gilt für die Haltefrist FIFO: Die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft. Für die Höhe des Gewinns gilt dann grundsätzlich der Durchschnitt der Anschaffungskosten, zur Vereinfachung ist FIFO auch hier erlaubt (Rn. 61).
Die Methode gilt je Wallet und je Coin und darf erst gewechselt werden, wenn der Bestand dort vollständig verkauft ist (Rn. 62). Bitcoin auf einer Börse und Bitcoin auf deiner Hardware Wallet werden also getrennt betrachtet.
Staking, Lending, Mining und Airdrops
Erträge aus Staking und Lending sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG (Rn. 48, 65). Maßgeblich ist der Marktkurs beim Zufluss. Zur Vereinfachung darf als Zeitpunkt die Einbuchung in deiner Wallet gelten, spätestens zum Jahresende (Rn. 48a). Steuerfrei bleiben diese Einkünfte, wenn alle Einkünfte dieser Art im Jahr zusammen weniger als 256 € betragen. Auch das ist eine Freigrenze. Wie Staking bei einem Anbieter abläuft, zeigen wir am Beispiel von Bitpanda Staking.
Mining kann privat oder gewerblich sein (Rn. 34 bis 39). Nicht nachhaltiges Mining fällt ebenfalls unter § 22 Nr. 3 EStG (Rn. 45). Airdrops gehören dazu, wenn du dafür etwas leistest, etwa Daten angibst oder Werbung machst (Rn. 70, 71). Ohne Gegenleistung kommt die Schenkungsteuer in Frage (Rn. 74). Wie du Erträge erfasst, zeigt unsere Anleitung zu Mining in CoinTracking.
Fließen dir Coins als Einkünfte zu, gilt der Zugang zugleich als Anschaffung (Rn. 54). Für sie beginnt eine eigene Haltefrist von einem Jahr.
Futures und Margin: andere Regeln
Gewinne aus privaten Termingeschäften wie Futures zählen in der Regel zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG). Sie gehören dann in die Anlage KAP. Die Haltefrist spielt dort keine Rolle. Wie ein bestimmtes Produkt einzuordnen ist, hängt von seiner vertraglichen Ausgestaltung ab.
Verluste verrechnen
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften darfst du nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, nicht mit deinem Gehalt oder mit Aktiengewinnen (§ 23 Abs. 3 Satz 7 und 8 EStG). Was im selben Jahr nicht aufgeht, kann nach § 10d EStG ins Vorjahr zurückgetragen oder in die folgenden Jahre vorgetragen werden, aber auch dort nur gegen solche Gewinne.
Dafür stellt das Finanzamt den verbleibenden Verlust gesondert fest. Voraussetzung ist, dass du ihn ordnungsgemäß erklärst, auch in einem Jahr ohne Gewinn.
Steuererklärung: Was wohin gehört
| Einkünfte | Formular |
|---|---|
| Verkauf und Tausch innerhalb der Haltefrist | Anlage SO, private Veräußerungsgeschäfte, mit gesonderter Aufstellung |
| Staking, Lending, privates Mining | Anlage SO, Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG |
| Private Termingeschäfte | in der Regel Anlage KAP |
| Gewerbliches Mining oder gewerblicher Handel | Anlage G |
Für das Steuerjahr 2025 lief die Frist ohne Steuerberater am 31.07.2026 ab (§ 149 Abs. 2 AO). Mit Steuerberater endet sie am 01.03.2027. Wer Arbeitslohn mit Lohnsteuerabzug bezieht, muss außerdem eine Erklärung abgeben, wenn die positive Summe der übrigen Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug mehr als 410 € beträgt (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG).
Was das Finanzamt erfährt
Mit dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) hat Deutschland die EU-Richtlinie DAC8 umgesetzt. Krypto-Dienstleister erfassen seit dem Kalenderjahr 2026 die Transaktionen ihrer Kundinnen und Kunden und melden sie jährlich bis 31. Juli des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern. Die erste Meldung für 2026 ist damit bis 31.07.2027 fällig. Mehr dazu auf unserer Seite zur Krypto-Meldepflicht.
Bei Konten auf ausländischen Börsen und bei dezentralen Börsen gilt eine erweiterte Mitwirkungspflicht (Rn. 89, § 90 Abs. 2 AO). Fehlen Belege, geht das zu deinen Lasten.
Geplante Reform: Ende der Haltefrist ab 2027?
Das Bundesfinanzministerium hat am 30.09.2026 einen Referentenentwurf vorgelegt. Danach sollen Gewinne aus Kryptowährungen künftig zu den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG zählen, mit 25% Kapitalertragsteuer und ohne einjährige Haltefrist.
| Punkt | Nach dem Entwurf |
|---|---|
| Stichtag | gilt für Kryptowerte, die nach dem 31.12.2026 angeschafft werden oder zufließen |
| Coins bis 31.12.2026 | bisherige Regeln, also auch die Haltefrist |
| Staking und Lending ab 2027 | Erträge, die ab 2027 zufließen, fallen auch bei alten Coins unter die neuen Regeln |
| Steuerabzug durch Plattformen | ab 01.01.2028 |
| Anschaffungskosten unbekannt | Anschaffung nach dem 31.12.2026 wird unterstellt, der Steuerabzug bemisst sich nach 50% der Einnahmen |
Die 50% sind kein Steuersatz, sondern die Berechnungsgrundlage: Bei 10.000 € Einnahmen würden 25% auf 5.000 € einbehalten, also 1.250 €, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Noch nicht beschlossen
Am 12.10.2026 befand sich der Entwurf nach Auskunft des Ministeriums noch in der Abstimmung zwischen den Ministerien. Bundestag und Bundesrat müssten danach noch zustimmen. Einen Kabinettsbeschluss konnten wir bis 04.11.2026 nicht finden. Der Inhalt kann sich also noch ändern. Wir aktualisieren diesen Abschnitt, sobald es einen Beschluss oder einen Gesetzestext gibt.
Deine Transaktionen dokumentieren
Zur Berechnung und als Nachweis bewahrst du deine Unterlagen auf (Rn. 103). Das Finanzamt kann schlüssige Steuerreports als Nachweis berücksichtigen. Dazu gehören die verwendeten Kurse und die Methode (Rn. 90, 91). Bei Bedarf kann es weitere Unterlagen verlangen.
Das solltest du aufbewahren
- Exporte aller Plattformen, jährlich gesichert
- Adressen deiner eigenen Wallets
- Belege für Kaufdatum und Kaufpreis
- Liste aller Erträge aus Staking, Lending, Mining und Airdrops mit Datum und Kurswert
- Übertragungen zwischen eigenen Wallets, damit sie nicht als Verkauf gewertet werden
- Steuerberichte zusammen mit ihren Einstellungen
Ein Steuer-Tool fasst diese Daten zusammen, trennt nach Haltefrist und Wallet und weist die Freigrenzen aus. Wie das in CoinTracking geht, zeigt unsere Anleitung zum CoinTracking Steuerreport Deutschland.
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Eigener Screenshot vom 04.11.2026, Beträge unkenntlich gemacht.
Wann du eine Steuerberatung brauchst
- bei hohen Gewinnen oder unvollständigen Daten
- bei Mining in größerem Umfang oder gewerblichem Handel
- bei DeFi, Liquiditätspools und NFTs, die das BMF-Schreiben nicht ausdrücklich regelt
- bei Nachmeldungen für frühere Jahre
- wenn das Finanzamt Rückfragen stellt
Häufige Fragen
Ist Bitcoin in Deutschland nach einem Jahr steuerfrei?
Ja, nach geltendem Recht. Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr, ist der Gewinn nicht steuerbar. Das gilt auch für Coins, die du gestakt oder verliehen hast. Ein Entwurf des Bundesfinanzministeriums will die Haltefrist für Coins abschaffen, die nach dem 31.12.2026 angeschafft werden. Beschlossen ist das noch nicht.
Wie viel Steuer zahlt man in Deutschland auf Krypto-Gewinne?
Deinen persönlichen Einkommensteuersatz, dazu gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer von 25% gilt nach geltendem Recht nicht für Kryptowährungen im Privatvermögen, sie gilt für Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Wie hoch ist die Freigrenze für Krypto-Gewinne?
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr zusammen weniger als 1.000 € betragen. Ab 1.000 € ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Für Staking, Lending und ähnliche Einkünfte gilt eine eigene Freigrenze von weniger als 256 € im Jahr.
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich Bitcoin gegen Ethereum tausche?
Innerhalb der Haltefrist kann das steuerpflichtig sein. Der Tausch zählt als Verkauf der hingegebenen und als Kauf der erhaltenen Coins. Als Erlös gilt der Marktkurs der erhaltenen Coins, und für sie beginnt die einjährige Haltefrist neu.
Wie wird Staking in Deutschland versteuert?
Staking- und Lending-Erträge sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, bewertet mit dem Marktkurs beim Zufluss. Steuerfrei bleiben sie, wenn alle Einkünfte dieser Art im Jahr zusammen weniger als 256 € betragen. Für die erhaltenen Coins beginnt eine eigene Haltefrist von einem Jahr.
Kann ich Krypto-Verluste von der Steuer absetzen?
Nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften, nicht mit deinem Gehalt oder mit Aktiengewinnen. Was im selben Jahr nicht aufgeht, kann nach § 10d EStG ins Vorjahr zurückgetragen oder in die folgenden Jahre vorgetragen werden. Dafür musst du den Verlust in der Steuererklärung ordnungsgemäß erklären.
Wo trage ich Krypto-Gewinne in der Steuererklärung ein?
Private Veräußerungsgeschäfte und sonstige Einkünfte aus Staking oder Lending gehören in die Anlage SO. Gewinne aus privaten Termingeschäften wie Futures zählen in der Regel zu den Kapitaleinkünften und gehören dann in die Anlage KAP.
Erfährt das Finanzamt von meinen Krypto-Geschäften?
Zunehmend ja. Nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz erfassen Krypto-Dienstleister seit dem Kalenderjahr 2026 die Transaktionen ihrer Kundinnen und Kunden und melden sie jährlich bis 31. Juli des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern.
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Quellen und Stand (6)
- EStG §§ 23, 22, 32d, 46, abgerufen am 01.11.2026
- AO §§ 90, 149, abgerufen am 01.11.2026
- BMF-Schreiben vom 06.03.2025, „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte“, GZ IV C 1 - S 2256/00042/064/043; Randnummern wie im Text
- BFH, Urteil vom 14.02.2023, IX R 3/22
- Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG), abgerufen am 01.11.2026
- Reform: Bundestag, hib 807/2026 vom 12.10.2026; NWB Datenbank; Ebner Stolz, 05.10.2026, abgerufen am 04.11.2026
Zuletzt geprüft: 04.11.2026
Was sich zuletzt geändert hat
- 04.11.2026: Seite neu erstellt.
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