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Krypto-Meldepflicht in Österreich: Was das Finanzamt ab 2027 über deine Coins erfährt

Von Mag. Tibor GludovatzZuletzt geprüft:

Schneller Überblick

Seit 1. Jänner 2026 zeichnen Krypto-Börsen und Broker auf, was du bei ihnen kaufst, verkaufst und auszahlst. Bis 31. Juli 2027 melden sie das ganze Jahr 2026 an das Finanzamt. Gemeldet werden aber nur Jahressummen und nicht dein Gewinn. Das Finanzamt sieht also, dass du verkauft hast, aber nicht, wann und zu welchem Preis du gekauft hast. Diese Lücke musst du mit eigenen Belegen schließen, vor allem wenn du Altbestand von vor März 2021 hast.

Keine Steuerberatung

Unsere Steuerinhalte erklären die allgemeine Rechtslage zum angegebenen Prüfdatum und ersetzen keine Steuerberatung. Wir erstellen sie sorgfältig, übernehmen aber, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für deine Steuererklärung und deinen Einzelfall wende dich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

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Inhalt
Rechtsstand 23.10.2026, geprüft am Gesetzestext. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Das Wichtigste in Kürze

Frage Antwort
Was ist neu? Krypto-Anbieter melden die Daten ihrer Kundinnen und Kunden jährlich an das Finanzamt.
Seit wann? Seit 1. Jänner 2026. Gesetz: Krypto-Meldepflichtgesetz (Krypto-MPfG), Umsetzung der EU-Richtlinie DAC8.
Erste Meldung? Bis 31. Juli 2027 für das ganze Jahr 2026.
Wer meldet? Börsen, Broker und Verwahrer, zum Beispiel Bitpanda. Nicht du selbst.
Was wird gemeldet? Deine Identität und je Kryptowert die Jahressummen von Käufen, Verkäufen, Tausch und Auszahlungen.
Was nicht? Kaufdatum, Kaufpreis einzelner Coins und dein Gewinn.
Was musst du tun? Belege sammeln und die Steuererklärung so abgeben, dass sie zu den gemeldeten Summen passt.

Wer deine Daten meldet

Melden müssen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, also Börsen, Broker und Anbieter, die Kryptowerte für dich verwahren. In Österreich trifft das Anbieter mit Zulassung nach der EU-Verordnung MiCA, etwa Bitpanda. Du selbst musst nichts melden.

Auch ausländische Börsen sind erfasst:

  • Börsen in anderen EU-Staaten melden an ihre eigene Steuerbehörde. Diese gibt die Daten an Österreich weiter.
  • Börsen außerhalb der EU melden über den OECD-Standard CARF (Crypto-Asset Reporting Framework). Ab 2027 tauschen rund 50 Staaten Daten aus, die EU-Staaten eingeschlossen. Außerhalb der EU sind das etwa Großbritannien, Liechtenstein und die Cayman Islands. Rund 25 weitere Staaten folgen 2028, darunter die Schweiz, Singapur, die Vereinigten Arabischen Emirate, die Bahamas und Panama. In diesen Staaten beginnt die Erfassung ein Jahr später, also mit dem Jahr 2027.

Ein Konto bei einer Börse im Ausland bleibt dem Finanzamt also nicht dauerhaft verborgen.

Was gemeldet wird

Das Gesetz zählt genau auf, was die Anbieter melden (§ 18 Krypto-MPfG).

Über dich selbst meldet der Anbieter:

  • Name und Adresse
  • Staat, in dem du steuerlich ansässig bist
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum und Geburtsort

Zu jedem Kryptowert meldet er außerdem die Summen für das ganze Jahr:

Vorgang Was gemeldet wird
Käufe gegen Euro gezahlter Gesamtbetrag, Anzahl der Einheiten, Anzahl der Käufe
Verkäufe gegen Euro erhaltener Gesamtbetrag, Anzahl der Einheiten, Anzahl der Verkäufe
Tausch gegen andere Kryptowerte Marktwert, Anzahl der Einheiten, Anzahl der Tauschvorgänge
Bezahlen von Waren oder Dienstleistungen über 50.000 US-Dollar Marktwert, Anzahl der Einheiten, Anzahl der Zahlungen
Einzahlungen und Auszahlungen von Kryptowerten Marktwert, Anzahl der Einheiten, Anzahl der Übertragungen
Auszahlungen an Adressen, die keiner Börse zugeordnet sind Marktwert und Anzahl der Einheiten

Die letzte Zeile betrifft dich, wenn du deine Bitcoin auf eine Hardware Wallet wie einen Ledger überträgst. Die Börse kennt diese Adresse nicht und meldet die Auszahlung deshalb als Summe.

Was das Finanzamt nicht sieht

Die Meldung ist kein Steuerbescheid, denn das Finanzamt bekommt nur Summen und keine Steuerberechnung. Nicht sehen kann es:

  • wann und zu welchem Preis du die verkauften Coins gekauft hast,
  • ob die Coins Altbestand waren, also bis 28. Februar 2021 gekauft und deshalb steuerfrei,
  • ob eine Auszahlung an eine unbekannte Adresse deine eigene Wallet war oder ein Verkauf an jemand anderen,
  • Transaktionen, an denen keine Börse beteiligt ist, etwa zwischen zwei privaten Wallets.

Beispiel: Verkauf von Altbestand

Du verkaufst 2026 bei einer Börse Bitcoin für 20.000 €. Gekauft hast du sie 2020.

  • Das meldet die Börse. Du hast Bitcoin für 20.000 € verkauft.
  • Das gilt steuerlich. Bitcoin, die bis 28. Februar 2021 gekauft wurden, sind Altbestand. Ihr Verkauf ist heute in aller Regel steuerfrei.
  • Das musst du belegen. Du brauchst einen Nachweis für das Kaufdatum 2020, zum Beispiel einen Kontoauszug oder den Export der damaligen Plattform.

Ohne Beleg kann das Finanzamt davon ausgehen, dass es sich um steuerpflichtiges Neuvermögen handelt.

Der Zeitplan für das Jahr 2026

Wann Was passiert
seit 01.01.2026 Die Anbieter zeichnen deine Transaktionen auf.
bis 31.03.2027 Fehlen dem Anbieter Angaben wie deine Steuer-Identifikationsnummer, musst du sie auf seine schriftliche Aufforderung hin bis spätestens drei Monate nach Jahresende nachreichen.
bis 30.06.2027 Deine Einkommensteuererklärung 2026 über FinanzOnline, wenn du keine steuerliche Vertretung hast.
bis 31.07.2027 Die Anbieter melden das Jahr 2026 an das Finanzamt.
bis 30.09.2027 Das Finanzministerium gibt die Daten an die anderen teilnehmenden Staaten weiter, umgekehrt erhält Österreich deren Meldungen.

Deine Steuererklärung ist also schon vor der Meldung fällig. Danach vergleicht das Finanzamt, ob beides zusammenpasst.

Wenn die Börse nach deinen Daten fragt

Jeder Anbieter muss feststellen, in welchem Staat du steuerlich ansässig bist. Dafür fragt er nach einer Selbstauskunft mit deiner Steuer-Identifikationsnummer. Fehlen ihm Angaben, gilt laut Gesetz Folgendes (§ 38 Krypto-MPfG):

  1. Er fordert dich schriftlich auf, die Angaben spätestens drei Monate nach Jahresende vorzulegen.
  2. Lieferst du sie nicht, mahnt er dich zweimal, mit mindestens sieben Tagen Abstand.
  3. Reagierst du auch auf die zweite Mahnung nicht, muss er dich frühestens 60 Tage nach der ersten Aufforderung für meldepflichtige Transaktionen sperren. Die Sperre gilt, bis die Angaben vorliegen.

Beantworte solche Anfragen also rasch, achte aber darauf, dass sie wirklich von deinem Anbieter kommen. Betrüger nutzen neue Pflichten gern für gefälschte E-Mails. Gib deine Daten deshalb nur in der App oder auf der Website des Anbieters ein, nicht über einen Link aus einer E-Mail.

Auszahlung auf die eigene Wallet

Überträgst du Bitcoin von der Börse auf deine eigene Wallet, ist das kein Verkauf und löst keine Steuer aus. In der Meldung erscheint es trotzdem als Auszahlung an eine unbekannte Adresse.

So kannst du die Übertragung jederzeit erklären:

  • Notiere die Empfangsadressen deiner eigenen Wallets.
  • Bewahre die Auszahlungsbestätigung der Börse auf, mit Datum, Betrag und Adresse.
  • Führe Übertragungen zwischen eigenen Wallets in deinem Steuer-Tool als Transfer, nicht als Verkauf.

So überträgst du Bitcoin sicher auf einen Ledger

So bist du vorbereitet

Das solltest du jetzt erledigen

  • Exporte aller Börsen und Broker sichern, auch von Plattformen, die es nicht mehr gibt
  • Belege für Kaufdatum und Kaufpreis deines Altbestands ablegen
  • Adressen aller eigenen Wallets notieren
  • Beim österreichischen Anbieter die Anschaffungskosten hinterlegen, wenn du Coins von außen eingezahlt hast
  • Die Jahresübersicht jeder Plattform mit deiner Steuererklärung abgleichen

Wer über Jahre auf mehreren Plattformen gehandelt hat, kommt mit einzelnen Exporten schnell durcheinander. Ein Steuer-Tool führt alle Börsen und Wallets zusammen, erkennt Übertragungen zwischen deinen eigenen Wallets und rechnet den gleitenden Durchschnittspreis, den das österreichische Recht vorschreibt.

Bei größeren Auszahlungen verlangen Banken und Börsen oft einen Nachweis, woher dein Krypto-Vermögen stammt. CoinTracking erstellt diesen Herkunftsnachweis seit 2026 als eigenen Bericht ab dem Tarif Pro, als PDF oder CSV.

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Wann du eine Steuerberatung brauchst

  • wenn du für frühere Jahre Gewinne nicht erklärt hast
  • wenn Belege für deinen Altbestand fehlen
  • bei hohen Beträgen oder vielen Plattformen
  • wenn das Finanzamt nach der Meldung Rückfragen stellt

Häufige Fragen

Muss ich meine Kryptowerte jetzt selbst beim Finanzamt melden?

Nein, die Meldepflicht trifft die Anbieter, also Börsen, Broker und Verwahrer. Deine Pflicht bleibt wie bisher die Steuererklärung. Gewinne, für die keine KESt abgezogen wurde, gibst du dort in der Beilage E1kv an.

Ab wann gilt die Krypto-Meldepflicht in Österreich?

Das Krypto-Meldepflichtgesetz gilt seit 1. Jänner 2026. Die Anbieter erfassen das ganze Jahr 2026 und melden es bis 31. Juli 2027.

Sieht das Finanzamt, wenn ich Bitcoin auf meine Hardware Wallet übertrage?

Ja. Übertragungen an Adressen, die der Anbieter keiner anderen Börse zuordnen kann, werden als Summe gemeldet. Das ist erlaubt und kein Verkauf. Notiere dir deshalb die Adressen deiner eigenen Wallets, damit du die Übertragung erklären kannst.

Was passiert, wenn ich der Börse meine Steuer-Identifikationsnummer nicht gebe?

Die Börse muss dich zuerst schriftlich auffordern und danach zweimal mahnen. Lieferst du die Angaben trotzdem nicht, muss sie dich frühestens 60 Tage nach der ersten Aufforderung für meldepflichtige Transaktionen sperren, bis die Angaben vorliegen (§ 38 Krypto-MPfG).

Werden auch Börsen außerhalb Österreichs gemeldet?

Ja, Anbieter in anderen EU-Staaten melden an ihre eigene Behörde, die die Daten an Österreich weitergibt. Mit vielen Staaten außerhalb der EU tauscht Österreich die Daten über den OECD-Standard CARF aus, je nach Staat ab 2027 oder ab 2028.

Werden Wallet-zu-Wallet-Transaktionen gemeldet?

Nein, nicht direkt. Melden müssen nur Anbieter von Krypto-Dienstleistungen. Überweist du von deiner eigenen Wallet an eine andere private Wallet, ohne dass eine Börse beteiligt ist, entsteht keine Meldung. Einen Verkauf musst du trotzdem versteuern.

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Quellen und Stand (6)
  1. Krypto-Meldepflichtgesetz (Krypto-MPfG), Artikel 1 des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 Teil Daten, BGBl. I Nr. 96/2025 vom 23.12.2025, insbesondere §§ 6, 14, 18, 19, 21, 38, 46, RIS
  2. Richtlinie (EU) 2023/2226 des Rates (DAC8)
  3. Revenue (Irland): Reportable Jurisdictions for CARF and DAC8 purposes, Stand der Vereinbarungen 10.06.2026 (Liste der Staaten mit erstem Austausch 2027 und 2028)
  4. Steuerliche Regeln, Fristen und E1kv: siehe Krypto-Steuern in Österreich mit den dort genannten Quellen (EStG, Kryptowährungsverordnung, BMF, BAO)
  5. CoinTracking-Herkunftsnachweis: Angaben aus unserem CoinTracking-Erfahrungsbericht
  6. Alle Quellen abgerufen am 23.10.2026.

Zuletzt geprüft: 27.10.2026

Was sich zuletzt geändert hat
  • 27.10.2026: Text redaktionell überarbeitet, Inhalte und Zahlen unverändert.

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