Krypto-Futures, CFDs und Hebel: So versteuerst du sie in Österreich
Schneller Überblick
Gewinne aus Krypto-Futures, CFDs und ähnlichen Verträgen fallen in Österreich in der Regel nicht unter den Sondersteuersatz von 27,5%. Sie werden mit deinem normalen Einkommensteuertarif besteuert, der je nach Höhe deines gesamten Einkommens stufenweise von 0 bis 55% steigt. Du gibst sie selbst in der Steuererklärung an. Verluste daraus darfst du nicht mit Gewinnen aus Bitcoin-Verkäufen verrechnen. Anders bei Bitpanda Margin Trading: Dort kaufst du laut Bitpanda echte Coins, es gelten die Regeln für Kryptowährungen mit 27,5% und Bitpanda zieht die Steuer automatisch ab.
Keine Steuerberatung. Allgemeine Information ohne Haftung. Vollständiger Hinweis am Seitenende
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Inhalt
Diese Seite erklärt, wie Futures und Hebelprodukte versteuert werden, wenn du privat handelst. Geht dein Handel nach Art und Umfang über die Verwaltung deines privaten Vermögens hinaus, kann er als Betrieb gelten. Dann können andere Regeln gelten.
Welche Steuer gilt wofür?
| Was du handelst | Steuersatz | Wer kümmert sich um die Steuer? |
|---|---|---|
| Kryptowährungen kaufen und verkaufen, auch mit Hebel bei Bitpanda Margin Trading | 27,5% | Österreichische Anbieter wie Bitpanda ziehen sie automatisch ab |
| Futures, Perpetual Futures, CFDs und Optionen auf Krypto | normaler Einkommensteuertarif, 0 bis 55% | Du selbst, in der Steuererklärung |
| Bitpanda Leverage, die Leverage-Token wie BTC2L oder BTC1S | normaler Einkommensteuertarif, 0 bis 55% | Du selbst, in der Steuererklärung |
Die 27,5% gelten für Kryptowährungen, die du nach dem 28. Februar 2021 gekauft hast. Für ältere Bestände gelten andere Regeln, mehr dazu unter Krypto-Steuern in Österreich.
Entscheidend ist eine Frage: Kaufst du den echten Coin oder nur einen Vertrag auf seinen Kurs? Mit dem echten Coin gelten die Regeln für Kryptowährungen. Mit einem Vertrag auf den Kurs handelst du ein Derivat.
Auch bei Derivaten kommt es noch auf eines an: Krypto-Futures und CFDs an Krypto-Börsen sind in der Regel nicht verbrieft, für sie gilt der normale Tarif. Verbriefte Derivate wie öffentlich angebotene Zertifikate können dagegen unter die 27,5% fallen. Entscheidend ist, wie das Produkt rechtlich aufgebaut ist.
Teil 1: Futures und Hebel an jeder Börse
Was ist ein Derivat?
Bei einem Derivat handelst du einen Vertrag, dessen Wert vom Kurs eines Coins abhängt. Den Coin selbst besitzt du dabei normalerweise nicht. Bei Perpetual Futures und CFDs an Krypto-Börsen bekommst oder zahlst du am Ende nur den Unterschied. Bei manchen Futures wird am Laufzeitende auch der Coin selbst geliefert. Typische Beispiele:
- Futures mit festem Ablaufdatum
- Perpetual Futures ohne Ablaufdatum, wie sie Bybit, Binance oder Hyperliquid anbieten
- CFDs, also Differenzkontrakte
- Optionen
Das Gesetz nennt Termingeschäfte wie Optionen, Futures und Swaps ausdrücklich als Derivate (§ 27 Abs. 4 EStG). Ob du mit Hebel handelst oder ohne, ändert daran nichts.
Warum nicht 27,5%?
Der Sondersteuersatz von 27,5% gilt für Kryptowährungen und für viele Kapitalerträge. Für nicht verbriefte Derivate schließt das Gesetz ihn aber aus (§ 27a Abs. 2 Z 7 EStG). Krypto-Futures und CFDs an Krypto-Börsen sind in der Regel solche nicht verbrieften Derivate.
Die Folge: Deine Gewinne zählen zu deinem übrigen Einkommen, etwa deinem Gehalt, und werden mit dem normalen Einkommensteuertarif besteuert. Der Satz steigt stufenweise. Jeder Satz gilt nur für den Teil deines Einkommens in dieser Stufe:
| Dein Jahreseinkommen | Steuersatz für diesen Teil |
|---|---|
| bis 13.539 € | 0% |
| 13.539 € bis 21.992 € | 20% |
| 21.992 € bis 36.458 € | 30% |
| 36.458 € bis 70.365 € | 40% |
| 70.365 € bis 104.859 € | 48% |
| 104.859 € bis 1 Million € | 50% |
| über 1 Million € | 55% (gilt bis 2029) |
Ein Beispiel: Liegt dein steuerpflichtiges Einkommen bei 50.000 € im Jahr und du machst 5.000 € Gewinn mit Futures, zahlst du auf diesen Gewinn 40%, also 2.000 €. Mit Bitcoin selbst wären es 27,5%, also 1.375 €.
Eine Ausnahme gibt es: Behält ein dazu berechtigter Anbieter freiwillig eine Steuer wie die KESt ein und führt sie ab, gelten doch 27,5% (§ 95 Abs. 2 Z 4 EStG). Das können österreichische Banken und Wertpapierfirmen sein. Ausländische Anbieter nur, wenn ihr Land umfassende Amtshilfe mit Österreich leistet und sie einen steuerlichen Vertreter in Österreich bestellt haben. Bei den üblichen Krypto-Börsen ist das nicht der Fall.
Verluste aus Futures zählen nicht gegen Bitcoin-Gewinne
Gewinne mit 27,5% und Gewinne mit dem normalen Steuersatz sind zwei getrennte Töpfe. Du darfst sie nicht miteinander verrechnen (§ 27 Abs. 8 Z 3 EStG). Hast du mit Futures 2.000 € verloren und mit dem Verkauf von Bitcoin 2.000 € gewonnen, zahlst du trotzdem 27,5% auf den Bitcoin-Gewinn.
Was mit Verlusten aus Futures geht
Innerhalb desselben Topfs darfst du verrechnen. Gewinnst du mit einem Futures-Trade 5.000 € und verlierst mit einem anderen 3.000 €, versteuerst du nur 2.000 €. Das geht auch mit anderen Kapitalerträgen, die ebenfalls mit dem normalen Tarif besteuert werden.
Zwei Grenzen gibt es:
- Nicht mit dem Gehalt. Bleibt am Jahresende ein Verlust übrig, darfst du ihn nicht mit deinem Gehalt oder anderen Einkünften verrechnen (§ 27 Abs. 8 Z 4 EStG).
- Nicht ins nächste Jahr. Als Privatperson kannst du den Verlust nicht ins nächste Jahr mitnehmen. Das geht nur bei betrieblichen Einkünften (§ 18 Abs. 6 EStG).
Was du in die Steuererklärung schreibst
Du gibst die Gewinne aus Futures und CFDs selbst in deiner Einkommensteuererklärung an, in der Beilage E1kv. Steuerpflichtig wird ein Gewinn, wenn du die Position schließt oder der Vertrag abgerechnet wird. Ob du das Geld danach auf dein Bankkonto auszahlst, spielt keine Rolle. Dafür brauchst du für das ganze Jahr:
- jeden eröffneten und geschlossenen Trade mit Datum und Ergebnis in Euro
- Gebühren und Funding-Zahlungen, jeweils mit Datum und in Euro umgerechnet
- den Kontoauszug oder Export deiner Börse als Beleg
Wie Gebühren und Funding-Zahlungen steuerlich zählen, hängt vom Produkt ab. Welche Kennzahl in der E1kv für dein Produkt gilt, ebenso. Bei größeren Beträgen lohnt sich eine Steuerberatung.
Trades dokumentieren mit CoinTracking
Bei hunderten Trades im Jahr wird das Zusammenrechnen schnell unübersichtlich. CoinTracking importiert Futures- und Margin-Geschäfte von vielen Börsen, zum Beispiel Bybit, Deribit und Hyperliquid, und rechnet die Ergebnisse in Euro um. Prüfe nach dem Import trotzdem, ob alle Trades, Funding-Zahlungen und Gebühren vollständig übernommen wurden. Wir nutzen CoinTracking selbst seit 2018 für unsere Steuerberichte.
Die Angaben von CoinTracking selbst sind nicht einheitlich. Der aktuelle Österreich-Guide ordnet Futures richtig dem normalen Tarif zu, andere, teils englischsprachige Seiten nennen auch für Futures 27,5%. Margin Trading führt der Guide allgemein beim normalen Tarif. Das passt nicht zu Bitpanda Margin Trading, bei dem du echte Coins kaufst. Prüfe deshalb, ob deine Transaktionen im Steuerreport richtig zugeordnet sind.
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Teil 2: Hebel bei Bitpanda
Bitpanda hat zwei Hebelprodukte: Margin Trading und das ältere Bitpanda Leverage mit den Leverage-Tokens. Sie werden steuerlich völlig verschieden behandelt.
Bitpanda Margin Trading: 27,5%, Bitpanda zieht ab
Beim Margin Trading leihst du dir von Bitpanda einen anderen Token, zum Beispiel den Euro-Token EURCV, und kaufst damit zusätzliche Coins. Den Hebel wählst du laut Bitpanda zwischen 1x und 10x. Derzeit gibt es nur Long-Positionen. Bitpanda schreibt dazu: Margin Trading basiert auf Spot-Trades, du kaufst den tatsächlichen Basiswert, keine Derivate oder Futures.
Steuerlich ist das deshalb ein normaler Kauf und Verkauf von Kryptowährungen:
- Es gilt der Sondersteuersatz von 27,5%, sobald du verkaufst, also in Euro oder andere Werte tauschst, die keine Kryptowährung sind.
- Tauschst du nur in eine andere Kryptowährung, entsteht noch keine Steuer (§ 27b Abs. 3 EStG).
- Bitpanda nennt Margin Trading ausdrücklich unter den Produkten mit automatischem Steuerabzug in Österreich.
- Bist du in Österreich steuerpflichtig, ist die Steuer auf diese Gewinne mit dem Abzug in der Regel erledigt. In Sonderfällen kann trotzdem eine Erklärung nötig sein.
Ganz sicher ist diese Einordnung nicht. Eine ausdrückliche Stellungnahme des Finanzministeriums zu Margin-Produkten wie diesem gibt es bisher nicht. Darauf weist auch cryptotax hin, hält die Einordnung als Kauf von Kryptowährungen aber für vertretbar, weil du tatsächlich Coins kaufst und sie beim Schließen am Markt verkauft werden.
Bitpanda Leverage (Leverage-Token): selbst erklären
Bitpanda Leverage sind die Leverage-Token wie BTC2L oder BTC1S. Laut Bitpanda ist das Produkt als CFD aufgebaut, also als Vertrag auf den Kurs, und gilt inzwischen als Legacy-Produkt. Bitpanda empfiehlt stattdessen Margin Trading.
Für Leverage-Token zieht Bitpanda keine Steuer ab, du gibst die Gewinne selbst in der Steuererklärung an. Als nicht verbriefte Derivate fallen sie unter den normalen Einkommensteuertarif, wie Futures an anderen Börsen.
Hebel heißt hohes Verlustrisiko
Mit Hebel verstärkst du Gewinne und Verluste. Fällt der Kurs gegen dich, schließt die Börse deine Position automatisch und dein Einsatz kann ganz verloren sein. Handle mit Hebel nur mit Geld, dessen Verlust du verkraften kannst.
Was du jetzt tun solltest
- Prüfe, was du handelst: echte Coins oder Verträge auf den Kurs. Die Produktbeschreibung deiner Börse sagt es dir.
- Exportiere deine Trades zum Jahresende von jeder Börse, auf der du mit Futures oder CFDs handelst.
- Halte die zwei Töpfe getrennt: Krypto mit 27,5% und Derivate mit dem normalen Tarif. Verluste verrechnest du nur innerhalb eines Topfs und nur im selben Jahr.
- Hol dir Hilfe, wenn die Beträge groß sind oder du unsicher bist.
Die Regeln für den normalen Kauf und Verkauf von Kryptowährungen findest du unter Krypto-Steuern in Österreich.
Häufige Fragen
Gilt die KESt von 27,5% auch für Krypto-Futures?
Im Regelfall nein. Krypto-Futures, Perpetual Futures und CFDs sind in der Regel nicht verbriefte Derivate. Für sie gilt der Sondersteuersatz nach § 27a Abs. 2 Z 7 EStG nicht, außer ein dazu berechtigter Anbieter behält freiwillig eine Steuer wie die KESt ein und führt sie ab (§ 95 Abs. 2 Z 4 EStG). Die Gewinne werden mit deinem normalen Einkommensteuertarif besteuert, der stufenweise von 0 bis 55% steigt. Anders ist es bei verbrieften Derivaten wie öffentlich angebotenen Zertifikaten: Für sie können 27,5% gelten.
Kann ich Verluste aus Futures mit Gewinnen aus Bitcoin verrechnen?
Nein. Einkünfte mit dem Sondersteuersatz von 27,5% dürfen nicht mit Einkünften verrechnet werden, für die dieser Satz nicht gilt (§ 27 Abs. 8 Z 3 EStG). Ein Verlust aus Futures senkt also nicht die Steuer auf deinen Bitcoin-Verkauf. Mit Gewinnen aus anderen Futures im selben Jahr darfst du ihn aber verrechnen.
Zieht eine ausländische Krypto-Börse die Steuer für mich ab?
In der Regel nicht. Den Sondersteuersatz für nicht verbriefte Derivate gibt es nur, wenn ein dazu berechtigter Anbieter freiwillig eine Steuer wie die KESt einbehält und abführt (§ 95 Abs. 2 Z 4 EStG). Das können auch ausländische Anbieter sein, aber nur, wenn ihr Land umfassende Amtshilfe mit Österreich leistet und sie einen steuerlichen Vertreter in Österreich bestellt haben. Bei den üblichen Krypto-Börsen ist das nicht der Fall, du gibst die Gewinne selbst in der Steuererklärung an.
Kann ich Futures-Verluste ins nächste Jahr mitnehmen?
Nein, nicht als Privatperson. Einen Verlustvortrag gibt es nur für betriebliche Einkünfte (§ 18 Abs. 6 EStG). Verluste aus Futures kannst du nur im selben Jahr mit passenden Gewinnen verrechnen.
Wie wird Bitpanda Margin Trading besteuert?
Wie ein normaler Kauf und Verkauf von Kryptowährungen. Bitpanda schreibt, dass Margin Trading auf Spot-Trades beruht und du den echten Coin kaufst. Bitpanda nennt Margin Trading ausdrücklich unter den Produkten mit automatischem Steuerabzug von 27,5%. Eine ausdrückliche Stellungnahme des Finanzministeriums zu Margin-Produkten wie diesem gibt es aber noch nicht.
Und die Leverage-Token von Bitpanda?
Die Leverage-Token wie BTC2L oder BTC1S sind das Produkt Bitpanda Leverage. Es ist laut Bitpanda als CFD aufgebaut, also als Vertrag auf den Kurs, und gilt inzwischen als Legacy-Produkt. Bitpanda zieht dafür keine Steuer ab, du gibst die Gewinne selbst an.
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Quellen und Stand (16)
- § 27 Abs. 4 und Abs. 8 EStG 1988 (Derivate, Verlustausgleich), RIS
- § 27a Abs. 1 und Abs. 2 Z 7 EStG 1988 (Sondersteuersatz, Ausnahme für nicht verbriefte Derivate), RIS
- § 95 Abs. 2 Z 4 EStG 1988 (freiwilliger Steuerabzug bei nicht verbrieften Derivaten, auch durch ausländische Anbieter mit Amtshilfe und steuerlichem Vertreter), RIS
- § 33 Abs. 1 EStG 1988 (Steuertarif 2026, 55% für Einkommensteile über 1 Million Euro in den Jahren 2016 bis 2029), RIS
- § 18 Abs. 6 EStG 1988 (Verlustabzug nur für betrieblich ermittelte Verluste), RIS
- Einkommensteuerrichtlinien 2000 zu Einkünften aus Derivaten und zum freiwilligen Steuerabzug, Findok
- BMF: Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen, Stand 01.01.2026
- Bitpanda Hilfe-Center: FAQ: Einbehaltung von Kryptosteuern in Österreich (Produkte mit und ohne automatischen Steuerabzug)
- Bitpanda Hilfe-Center: Margenhandel für Kryptowährungen (Margin Trading) (Spot-Trades, Hebel, Gebühren)
- Bitpanda: Margin Trading Bedingungen, Version 1.0.1 (geliehener E-Token, z. B. EURCV)
- § 27b Abs. 3 EStG 1988 (Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere ist keine Realisierung), RIS
- cryptotax: Bitpanda Investments in Österreich richtig versteuern (Einordnung von Margin Trading, keine Stellungnahme der Finanzverwaltung)
- Bitpanda Hilfe-Center: Bitpanda Leverage (Leverage-Token als CFD, Legacy-Produkt)
- CoinTracking: Import-Seiten für Bybit, Deribit und Hyperliquid (Import von Futures- und Margin-Geschäften)
- CoinTracking: Krypto Steuer in Österreich 2026: Der Guide für die Steuererklärung (Stand 05.01.2026; Derivate und Margin-Trading beim Tarif 0 bis 55%)
- Alle Quellen abgerufen am 30.10.2026.
Zuletzt geprüft: 30.10.2026
Was sich zuletzt geändert hat
- 30.10.2026: Seite neu.
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